Zum Inhalt springen

Handlungskonzept Corona – Stand 29.09.2022 :Elterninformation Nr. 4

Datum:
3. Okt. 2022
Von:
Monika Burbaum

Liebe Eltern, 

das Ministerium hat uns das fortgeschriebene Handlungskonzept Corona für die Zeit nach den Herbstferien zugeschickt. Diese Vorschriften wurden von der Schulabteilung für die Erzbischöflichen Schulen als bindend erklärt.

Wichtig sind die folgenden Passagen:

„Der Bundesgesetzgeber sieht in § 28b Absatz 3 IfSG vor, dass die Länder durch Rechtsverordnung in derzeit vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 einerseits für die Schülerinnen und Schüler ab dem fünften Schuljahr und andererseits für die Beschäftigten unter engen Voraussetzungen eine Maskenpflicht in Schulen vorsehen können. Die Einführung einer Maskenpflicht setzt voraus, dass dies zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 und darüber hinaus auch zur Aufrechterhaltung eines geregelten Präsenz-Unterrichtsbetriebs erforderlich ist. Bei der Entscheidung zur Einführung einer Maskenpflicht sind insbesondere das Recht auf schulische Bildung, auf soziale Teilhabe und die sonstigen besonderen Belange von Kindern und Jugendlichen zu berücksichtigen.“

„Die Landesregierung wird entsprechend der Vorgabe im neuen Infektionsschutzgesetz von dieser Ermächtigung Gebrauch machen, sofern das Infektionsgeschehen dies erfordert. In diesem Fall werden die Schulen rechtzeitig darüber informiert. Bis dahin verbleibt es bei der bisher ausgesprochenen Empfehlung zum Tragen einer Maske.“

Auch für die Testungen haben sich keine Änderungen ergeben, das heißt Ihr Töchter und Söhne werden weiterhin Schnelltests erhalten, um sich anlassbezogen zu Hause testen zu können.

Ein weiteres Thema betrifft die Gasversorgung von Schulen. Die durch den Krieg in der Ukraine ausgelöste Energiekrise zwingt uns alle zum Einsparen von Energie. Gleichwohl muss auch in dieser Zeit die Funktionsfähigkeit der Schulen unter Wahrung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes der Schülerinnen und Schüler sowie der Beschäftigten und eines gesunden Lernklimas weiterhin erhalten bleiben. Aus diesem Grund gehören nach der Einschätzung der Bundesnetzagentur Schulen zu den sogenannten „geschützten Kunden“. Es muss also keine Schülerin oder Schüler während der Winterzeit frieren.

Auch wenn die gegenwärtige Lage in der Welt Anlass zu großer Sorge gibt, sollten wir auf Gott vertrauen, dass wir diese Zeit gemeinsam gut meistern können.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien erholsame Herbstferien mit beglückenden Momenten.

Mit herzlichen Grüßen
Monika Burbaum

Briefe der Ministerin für Schule und Bildung in NRW, Dorothee Feller

Handlungskonzept des Ministeriums