Zum Inhalt springen

Aufhebung der Maskenpflicht am Sitzplatz:Elterninformation Nr. 3

Datum:
1. Nov. 2021
Von:
Monika Burbaum

Liebe Eltern,
mit dieser Mail informiere ich Sie über die neuen Vorgaben zur Aufhebung der Maskenpflicht auf festen Sitzplätzen. Das Schulministerium hat diese Änderungen vorgeschrieben und die Schulabteilung hat sich diesen Vorschriften angeschlossen.

Aufhebung der Maskenpflicht auf festen Sitzplätzen

Die Coronabetreuungsverordnung sieht ab dem 2. November 2021 für Schülerinnen und Schüler keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen mehr vor, solange die Schülerinnen und Schüler in Klassen- oder Kursräumen auf festen Sitzplätzen sitzen. Befinden sich die Schülerinnen und Schüler nicht an einem festen Sitzplatz, suchen sie ihn auf oder verlassen sie ihn, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske.

Die Maskenpflicht entfällt auch bei der Betreuung im Rahmen von Ganztags- und Betreuungsangeboten für die Schülerinnen und Schüler, wenn sie an einem festen Platz sitzen, etwa beim Basteln oder bei Einzelaktivitäten.

Selbstverständlich ist das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis auch am Sitzplatz weiterhin zulässig.

Im Außenbereich der Schule besteht auch weiterhin für alle Personen keine Maskenpflicht.

Konsequenzen beim Auftreten von Infektionen

Tritt in einem Klassen- oder Kursverband ein Infektionsfall auf, ist die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern ab sofort in der Regel auf die nachweislich infizierte Person sowie die unmittelbare Sitznachbarin oder den unmittelbaren Sitznachbarn zu beschränken.

Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung weiterhin ausgenommen.

Des Weiteren gelten die bekannten Regelungen zur sogenannten „Freitestung" von engen Kontaktpersonen fort. Dies bedeutet, dass die Quarantäne der Schülerinnen und Schüler frühestens am fünften Tag der Quarantäne durch einen negativen PCR-Test oder einen qualifizierten hochwertigen Antigen-Schnelltest vorzeitig beendet werden kann. Bei einem negativen Testergebnis nehmen die Schülerinnen und Schüler sofort wieder am Unterricht teil.

Ein solches Vorgehen ist nach Aussage des Schulministeriums vertretbar, wenn die eingeübten und bewährten Schutzmaßnahmen wie Lüften und Einhalten der Hygieneregeln auch weiterhin konsequent umgesetzt werden.

Aus diesem Grund haben wir den Hygieneplan überarbeitet. Die neue Version finden Sie ab sofort auf unserer Homepage.

Testungen an unserer Schule

Weil die Maskenpflicht aufgehoben wird, müssen wir in dieser Woche am Dienstag, am Mittwoch und am Freitag testen. In den kommenden Wochen werden wir dann wieder am Montag, Mittwoch und Freitag testen. Am Dienstag, den 02.11.2021, wird somit der Schnelltest und der Lollitest durchgeführt.