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Wiedereinführung der Maskenpflicht am Sitzplatz:Elterninformation Nr. 4

Datum:
1. Dez. 2021
Von:
Monika Burbaum

Liebe Eltern, 

mit dieser Mail informiere ich Sie über die neuen Vorgaben zur  Wiedereinführung der Maskenpflicht auf festen Sitzplätzen. Das Schulministerium hat diese Änderungen vorgeschrieben.

Einführung der Maskenpflicht auf festen Sitzplätzen

Die Coronabetreuungsverordnung sieht ab dem 2. Dezember 2021 für Schülerinnen und Schüler wieder eine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen vor, auch wenn die Schülerinnen und Schüler in Klassen- oder Kursräumen auf festen Plätzen sitzen. 

Konsequenzen beim Auftreten von Infektionen

Mit der Wiedereinführung der Maskenpflicht am Sitzplatz bleiben zugleich die behördlichen Anordnungen von Quarantänemaßnahmen auf ein unbedingt erforderliches Maß beschränkt. Sofern nicht außergewöhnliche Umstände (z.B. Ausbrüche oder Auftreten von neuen Virus-Varianten) vorliegen, wird sich die Anordnung von Quarantänen also wieder nur auf die infizierte Person beziehen, da alle durchgängig im Unterricht eine Maske tragen.

Nachweis der Testung und Immunisierung von Schülerinnen und Schülern

Nach § 4 Absatz 7, § 2 Absatz 8 CoronaSchVO gelten Schülerinnen und Schüler auch außerhalb der Schule als getestet, wenn sie regelmäßig an den Schultestungen teilnehmen. Schülerinnen und Schüler, die 16 Jahre und älter sind, weisen dies auf Nachfrage durch eine Bescheinigung über ihre Schultestung nach. Jüngere Schülerinnen und Schüler müssen keinen Testnachweis erbringen. Ebenfalls für die Gruppe unter 16 Jahren gilt, dass sie gemäß § 4 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 CoronaSchVO für die Teilnahme an sog. 2 G-Angeboten keinen Nachweis über die Immunisierung benötigen.

Testungen an unserer Schule

Die Testungen am Montag, Mittwoch und Freitag werden auch weiterhin durchgeführt. Auch die Lollitestung am Dienstag bieten wir weiterhin an. 


Mit freundlichen Grüßen
Monika Burbaum