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Teststrategie nach Weihnachten:Elterninformation Nr. 6

Datum:
9. Jan. 2022
Von:
Monika Burbaum

Liebe Eltern, 

für das neue Jahr wünsche ich Ihnen und Ihren Familien alles Gute, Gesundheit und Gottes Segen. 

Leider haben wir noch immer mit der Pandemie zu kämpfen, doch zumindest dürfen wir nach den Ferien im Präsenzbetrieb starten. Damit das möglichst lange so bleibt, sind Testungen für alle Schülerinnen und Schüler vorgeschrieben. 

Das Ministerium schreibt dazu:
„Uns allen liegt daran, den Schulstart so sicher wie möglich zu gestalten. Angesichts des zuletzt veränderten Infektionsgeschehens, insbesondere durch das Aufkommen der Omikron-Variante sowie aufgrund zu beobachtender Impfdurchbrüche, ist die schulische Teststrategie zum Schulstart anzupassen. Um gerade nach den Ferien möglichst viele Infektionen frühzeitig zu entdecken und damit einen Eintrag und eine weitere Verbreitung in den Schulen zu vermeiden, werden an allen Schulformen ab dem 10. Januar 2022 zunächst in die bewährten Teststrategien alle Personen, auch immunisierte, verpflichtend einbezogen (Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, weitere an Schule Beschäftigte). Die erforderlichen Änderungen der Coronabetreuungsverordnung werden so rechtzeitig auf den Weg gebracht, dass sie ab dem 10. Januar 2022 gelten. Rechtzeitig wird überprüft, ob diese Regelung fortgesetzt wird oder ob Anpassungen an das Testregime erforderlich sind.

Schultestungen für Schülerinnen und Schüler

Ab dem ersten Schultag nach den Weihnachtsferien (10. Januar 2022) gelten die bekannten Testregelungen für alle Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrem Immunisierungsstatus. Das bedeutet, dass sowohl immunisierte (geimpfte und genesene) als auch nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler an den Testungen teilnehmen müssen.

Am ersten Schultag im neuen Jahr (10. Januar 2022) wird daher in allen weiterführenden Schulen eine Testung mit Antigen-Selbsttests bei allen Schülerinnen und Schülern durchgeführt.“

Im Anschluss wird der Ihnen bekannte Testrhythmus fortgesetzt, das heißt für die weiterführenden Schulen dreimal wöchentlich.

Testungen von Beschäftigten

Auch alle Lehrerinnen und Lehrer sowie andere in der Schule beschäftigten Personen, die immunisiert sind, führen ab dem 10. Januar 2022 dreimal pro Woche einen Antigen-Selbsttest in eigener Verantwortung durch oder haben den Nachweis über einen negativen Bürgertest vorzulegen.

Unberührt davon bleibt die im Infektionsschutzgesetz begründete Verpflichtung der nicht immunisierten und in Präsenz tätigen Lehrerinnen, Lehrer und Beschäftigten, an ihren Präsenztagen in der Schule einen Antigen-Selbsttest unter Aufsicht in der Schule vorzunehmen oder den Nachweis über einen negativen Bürgertest vorzulegen.

Zur Qualität der Tests führt das Ministerium aus:

„Qualität und Quantität der Antigen-Selbsttests

Bei allen zum Einsatz kommenden Antigen-Selbsttests handelt es sich um qualitativ hochwertige Produkte, die auf alle bekannten Virusvarianten einschließlich der Omikron-Variante reagieren. Die Tests sind CE-zertifiziert und haben dementsprechend erfolgreich ein Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen.“

Liebe Eltern, bitte sprechen Sie mit Ihren Töchtern und Söhnen über diese neuen Regelungen, damit alle wissen, dass sie sich testen müssen.

 

Mit herzlichen Grüßen 

Monika Burbaum
Schulleiterin