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Aufhebung der Testpflicht für bereits immunisierte Personen:Elterninformation Nr. 9

Datum:
6. März 2022
Von:
Monika Burbaum

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

 

nach den Weihnachtsferien hatte das Schulministerium die Testpflicht für alle Schülerinnen und Schüler angeordnet. Das Schulministerium schreibt dazu: „Wir hatten diese erweiterte Testpflicht nach den Weihnachtsferien eingeführt, um den Gefahren der  Omikron-Welle besser begegnen zu können. Angesichts der Entwicklung ist dies nicht länger nötig. Zukünftig müssen also nur solche Personen zwingend getestet werden, die noch nicht immunisiert sind (sog. 3-G-Regel). Wer von der Testung ausgenommen werden will, muss seinen Immunstatus nachweisen können.“ 

Um diese Vorschrift umsetzen zu können, werden wir in der kommenden Woche den Immunstatus unserer Schülerinnen und Schüler abfragen. Wer diesen nicht nachweisen kann, muss an den Testungen teilnehmen. 

Schülerinnen und Schüler können aber nach persönlicher Entscheidung auch weiterhin freiwillig an den Testungen teilnehmen, wenn Sie den Immunstatus nachgewiesen haben. Das eingeführte Testverfahren mit wöchentlich drei Antigen-Selbsttests zum Unterrichtsbeginn wird fortgeführt.

 

Mit herzlichen Grüßen 

Monika Burbaum
Schulleiterin