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Wichtige Anpassungen für den Schulbetrieb nach den Herbstferien

Datum:
23. Okt. 2020
Von:
Monika Burbaum

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

die Herbstferien sind fast vorüber und die Entwicklung des Infektionsgeschehens macht einige Anpassungen und Ergänzungen in den Schulen erforderlich, um alle Beteiligten möglichst gut zu schützen.

Über die wichtigsten Punkte aus dem Schulministerium möchte ich Sie informieren.

1. Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung

  • Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände müssen alle Schülerinnen und Schüler eine Mund-Nase-Bedeckung tragen; dies gilt für alle Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 auch wieder im Unterricht und an ihrem Sitzplatz.
  • Auch für die Angebote im Offenen Ganztag gelten die bisherigen Regelungen fort, d.h. es sind keine Mund-Nase-Bedeckungen erforderlich.
  • Lehrkräfte müssen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen, solange sie im Unterricht einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten können.
  • Von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung kann die Schulleitung nach Vorlage eines aussagekräftigen ärztlichen Attests generell aus medizinischen Gründen befreien, eine Lehrerin oder ein Lehrer aus pädagogischen Gründen zeitweise oder in bestimmten Unterrichtseinheiten. In diesen Fällen ist in besonderer Weise auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern –wenn möglich– zu achten.
  • Diese Regelungen sollen bis zum Beginn der Weihnachtsferien am 22. Dezember 2020 gelten.

2. Einhalten der Hygieneregeln

Der Hygieneplan unserer Schule enthält die wichtigsten Empfehlungen zur Vorbeugung. Besonders wichtig ist aber auch das Verhalten unserer Schülerinnen und Schüler. Hierzu noch einmal die folgenden Hinweise:

  • Körperkontakt ist zu vermeiden. Dies gilt insbesondere für Begrüßungsrituale wie Handschlag, Umarmungen oder Wangenkuss.
  • Gegenstände wie Arbeitsmittel, Stifte, Lineale oder Gläser etc. dürfen nicht gemeinsam genutzt oder ausgetauscht werden. Ist eine gemeinsame Benutzung unvermeidlich, müssen sie entsprechend gereinigt werden.
  • Berührungen der eigenen Augen, Nase und Mund sind zu vermeiden.
  • Ein gründliches und regelmäßiges Waschen der Hände ist notwendig und in der Regel auch ausreichend.
  • Auch bei der Desinfektion ist auf eine ausreichende Benetzung der Hände und Zeit zur Einwirkung des Desinfektionsmittels und die Einbeziehung aller Finger zu achten.
  • Häufiges Händewaschen, vor allem bei hohen Wassertemperaturen, strapaziert die Haut. Deshalb sollten die Hände nach Bedarf mit einer mitgeführten feuchtigkeitsspendenden und rückfettenden Hautpflege eingecremt werden.
  • Von besonderer Bedeutung ist die Einhaltung der Husten- und Niesetikette (Husten oder Niesen in die Armbeuge oder in ein Taschentuch).

3. Lüftung der Räumlichkeiten

  • Über die AHA-Regel (Abstand, Hygiene, „Alltagsmaske“) hinaus ist das Lüften ein wesentlicher Beitrag dazu, das Risiko einer Ansteckung mit dem Corona-Virus über Aerosole zu verringern.
  • Während des Unterrichtes wird alle 20 Minuten mit weit geöffneten Fenstern (Stoßlüften) gelüftet.
  • Bei kalten Außentemperaturen im Winter reichen dafür 3 bis 5 Minuten aus.
  • Nach jeder Unterrichtsstunde soll über die gesamte Pause gelüftet werden.
  • Wenn möglich sind gegenüberliegende Fenster gleichzeitig weit zu öffnen (Querlüften).
  • Die beim Stoß- und Querlüften um wenige Grad absinkende Raumtemperatur steigt nach dem Schließen der Fenster schnell wieder an.

4. Sportunterricht

Unser Schulträger hat die Benutzung der großen Turnhalle unter bestimmten Auflagen nach der Überprüfung freigegeben. Die alte Gymnastikhalle dürfen wir nicht benutzen. Deshalb wird der Sportunterricht in einigen Jahrgangsstufen faktisch gekürzt. Solange die Witterung es zulässt, werden wir den Sportunterricht im Freien stattfinden lassen. Für den Sport in der Halle hat das Schulministerium wichtige Hinweise gegeben:

  • Beim Sport werden aufgrund intensiverer Atmung bei körperlicher Anstrengung vermehrt Aerosole in die Raumluft abgegeben. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während körperlich anstrengender, sportlicher Betätigung ist gleich-wohl aus medizinischen Gründen nicht angeraten.
  • Ein situatives Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen im Sportunterricht, z. B. beim Helfen und Sichern im Bewegungsbereich „Bewegen an Geräten-Turnen“, erscheint dagegen sinnvoll.
  • Auf dem Weg zur Sporthalle und in den Umkleiden und Gängen der Sporthalle sind Mindestabstandsregelungen einzuhalten bzw. ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
  • Wegen der beschriebenen vermehrten Aerosolabgabe ist eine ausreichende Lüftung der Sporthallen unbedingt sicherzustellen. Dies geschieht über kontinuierlichen Luftaustausch mittels Belüftungsanlage in unserer Doppelturnhalle, die eine RLT-Anlage besitzt. Trotzdem sollte zusätzlich eine manuelle Lüftung erfolgen.
  • Die Desinfektion aller Kontaktflächen oder Sportgeräte/Materialien nach jeder Unterrichtseinheit ist nicht erforderlich. Das Risiko einer Covid 19-Infektion durch eine Schmierinfektion gegenüber der Infektion durch Aerosole ist als sehr gering zu bewerten.
  • Unbedingt erforderlich ist das gründliche Händewaschen oder Desinfizieren der Hände vor und nach dem Sportunterricht.

Viele Informationen und Vorschriften, doch bin ich mir sicher, dass wir das gemeinsam gut schaffen werden. Wichtig ist, dass alle gesund bleiben.

Nun wünsche ich Ihnen und Euch noch ein erholsames letztes Ferienwochenende!

Mit freundlichen Grüßen
Monika Burbaum