Zum Inhalt springen

Schulbetrieb nach Auslaufen der Coronaverordnungen – Stand 01.02.2023 :Elterninformation Nr. 6

Datum:
1. Feb. 2023
Von:
Monika Burbaum

Liebe Eltern, 

das Ministerium hat uns über die Veränderungen im Schulbetrieb nach dem Auslaufen der Coronaverordnungen informiert. 

Die wichtigsten Veränderungen für Sie im Überblick:

  1. Die Ausgabe von fünf Selbsttests pro Monat an die Schülerinnen entfällt. 
  2. In den Schulen kann weiterhin freiwillig zum Eigenschutz oder zum Schutz anderer eine Maske getragen werden. Die Schülerinnen und Schüler wie auch die Lehrerinnen und Lehrer entscheiden darüber eigenverantwortlich.
  3. Die bisherige fünftägige Isolationspflicht fällt ersatzlos weg. Mit der aktualisierten Coronaschutzverordnung wird positiv getesteten Personen ab dem 01.02.2023 dringend empfohlen, für einen Zeitraum von fünf Tagen nach Vornahme eines Selbsttests mindestens eine medizinische Maske zu tragen. Ansonsten gelten die allgemein gültigen Hygieneregeln.
  4. Es gilt weiterhin der Grundsatz: Wer krank ist, sollte nicht die Schule besuchen. Die Ministerin betont, dass sie hier auf die Eigenverantwortung der Eltern vertraut, dass die Kinder nur gesund die Schule besuchen. 

Den Ausführungen der Ministerin schließe ich mich an und bitte Sie um ein verantwortungsvolles Miteinander.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien für die kommende „jecke Zeit“ alles Gute und vor allem: Bleiben Sie gesund!

 

Mit herzlichen Grüßen
Monika Burbaum