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?! Up, up and away ?!

Lust auf Schule im Ausland?

  • Wohin z.B. kann ich mit welchem Anbieter gehen?
  • Ist der Besuch einer Schule im Ausland auch ohne Anbieter organisierbar?
  • Gibt es Stipendien?
  • Wann finden Messen zum Thema ‚Auslandsschuljahr‘ statt?

Antrag auf Beurlaubung für einen Auslandsaufenthalt

Während der beiden ersten Jahre der gymnasialen Oberstufe können Schülerinnen und Schüler für einen höchstens einjährigen Auslandsaufenthalt beurlaubt werden. Die erforderliche Beurlaubung bis zu einem Jahr erfolgt durch die Schulleitung.

Merkblatt zum Auslandsaufenthalt

Im folgenden Merkblatt finden sich wichtige Informationen bzgl. der offiziellen Rahmenbedingungen für die Beurlaubung vom heimischen Schulunterricht zu Beginn der Oberstufe. 

Diese Beurlaubung beantragen die Eltern bitte formlos bei der Schulleitung, was unbedingt vor der Unterzeichnung eines Vertrages geschehen sollte. 

Im Herbst findet an unserer Schule i.d.R. ein Informationsabend zum Thema ‚Auslandsschuljahr‘ für Schülerinnen und Eltern der 8./9. Klassen statt. Dabei berichten zurückgekehrte Schülerinnen von ihren Auslandsschulerfahrungen und geben Tipps. Ansprechpartnerin ist Frau Dr. Birk, an die sich Schülerinnen und Eltern gern richten können – persönlich in der Schule oder per E-Mail (siehe unten).

Abwesenheit in der EF und Erwerb des Latinums

Schülerinnen, die die ganze Jahrgangsstufe EF oder das zweite Halbjahr der Jahrgangsstufe EF im Ausland sind und planen, das Latinum zu erwerben, müssen einen alternativen Weg wählen. Weitere Information können diesem Informationsblatt entnommen werden:

So: Up, up and away ??

Informationen für Ursulinenschülerinnen im Auslandsaufenthalt zu den Fächern: