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Aufhebung der Maskenpflicht und der Testpflicht:Elterninformation Nr. 11

Datum:
30. März 2022
Von:
Monika Burbaum

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

das geänderte Infektionsschutzgesetz sieht eine rechtliche Grundlage für eine Pflicht zum Tragen einer Maske in den Innenräumen von Schulen mit Wirkung ab dem 20. März 2022 nicht mehr vor. Allerdings gewährt das Gesetz eine Übergangsfrist bis zum 2. April 2022. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat entschieden, diese erwähnte Übergangsfrist zu nutzen und die bestehenden Maßnahmen zum Infektionsschutz in Schulen auf der Grundlage der bestehenden Coronabetreuungsverordnung aufrecht zu erhalten. Bis Samstag, 2. April 2022, wird also § 2 der Coronabetreuungsverordnung eine Pflicht zum Tragen einer Maske in allen Innenräumen der Schule vorsehen. Danach endet diese Pflicht.

Insbesondere für die letzte Woche vor den Osterferien bleibt es dennoch jeder Schülerin und jedem Schüler sowie allen in Schule tätigen Personen unbenommen, in den Schulgebäuden freiwillig eine Maske zu tragen. Mit Blick auf die hohen Infektionszahlen und unter Berücksichtigung der sehr guten Erfahrungen mit dem Tragen der Maske in den Klassen- und Kursräumen, empfehlen wir das Tragen der Maske zumindest bis zu den Osterferien. Nach den Osterferien gilt es die Lage neu zu bewerten.

Nach dem neuen Infektionsschutzgesetz können die Länder weiterhin schulische Testungen anordnen. Für Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung entschieden, dass bis zum letzten Schultag vor den Osterferien, also dem 8. April 2022, die schulischen Testungen in allen Schulen und Schulformen in der derzeitigen Form fortgesetzt werden.

Dieser Vorgabe schließen wir uns an.

Mit herzlichen Grüßen 

Monika Burbaum
Schulleiterin