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Jahrgänge 8 bis 12 sind wahlberechtigt:Juniorwahlen an der Ursulinenschule

Datum:
7. Sep. 2021
Von:
Stefan Hörstemeier

Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, so heißt es im Grundgesetz Artikel 38 Absatz 2. Aber nicht am Ursulinengymnasium Köln.

Wahlberechtigt bei den Juniorwahlen zum Bundestag am Ursulinengymnasium Köln ist, wer SchülerIn der Schule im Jahrgang 8 bis 12 ist.

An dem bundesweiten von der Bundeszentrale für politische Bildung und dem Bundestag geförderten Projekt nehmen dieses Jahr mehr als 4500 Schulen aus dem gesamten Bundesgebiet teil.

Gewählt wird mit dem Stimmzettel aus dem Wahlkreis der Schule (Wahlkreis 93 – Köln I). Während die SchülerInnen der Oberstufe in der Woche vom 20.09.-24.09. jeweils in der großen Pause wählen gehen können, ist die Stimmabgabe in den Klassen im Jahrgang 8 und 9 jeweils in den Politik-/Wirtschaftsstunden vorgesehen.

Nun gilt es die Wahlbeteiligung von gut 80% bei den Juniorwahlen 2017 zu übertreffen und wie schon jetzt in der Vorbereitung auf die Wahl lebhaft über Politik zu diskutieren und damit den Meinungsbildungsprozess zu fördern und das Urteilsvermögen zu stärken.